Urteil zum gesetzlichen Mindestlohn: Urlaubsgeld muss separat gezahlt werden

Arbeitgeber dürfen Nachtzuschläge und tarifliches Urlaubsgeld nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

 

Außerdem hat das BAG geurteilt, dass Nachtzuschläge, die laut Tarifvertrag als Anteil des Stundenlohnes berechnet werden, den gesetzlichen Mindestlohn als Berechnungsgrundlage nehmen müssen.

Das Urlaubsgeld muss separat gezahlt werden und darf nicht in den Mindestlohn einfließen, sofern ein Tarifvertrag einen eigenen Urlaubsgeldanspruch vorsieht.

Pressekontakt

Wenn Sie Fragen zu unseren Beiträgen haben steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


Thomas Klaus
Tel.: 04401 / 977947
Mobil: 0162 / 7847919

E-Mail: presse@partyservicebund.de