Sowohl Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, Studentenwerke, Betriebsrestaurants als auch Krankenhäuser und Altenheime können sich einem umfassenden Auditverfahren stellen.
"Unser Zertifikat für ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie soll dazu beitragen, die jeweilige Leistung des Betriebes klarer und somit nachvollziehbarer zu bewerten, Schwachstellen aufzudecken und damit ein noch höheres Maß an Sicherheit zu erreichen", erklärt Sonja C. Kretschmar vom TÜV Rheinland. Die Prüfanforderungen orientieren sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, gehen jedoch im Umfang weit darüber hinaus.
Basis für die Zertifizierung der Gemeinschaftsgastronomie war ein Konzept, das der Fachbereich Oecotrophologie der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach entwickelt hat. Die Zertifizierung soll dem Gast vermitteln, dass er nicht nur eine angemessene Hygiene erwarten kann, sondern auch, dass die Speisen geschmacklichen und ernährungsphysiologischen Anforderungen gerecht werden. Außerdem flossen Bereiche wie Ökologie und Arbeitsschutz, die für den Gast nicht unmittelbar wahrnehmbar sind, in die Zertifizierung ein.
Geprüft werden unter anderem Kriterien wie Einkaufsverhalten, Warenannahme, Lagerorganisation, Qualität der Speisen und Mitarbeiterschulungen. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens können die Betriebe drei verschiedene Leistungsstufen erreichen.
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren, wobei die jährlichen Audits die Betriebe zur stetigen Verbesserung verpflichten. Nach Ablauf der drei Jahre steht eine Re-Zertifizierung an.
Weitere Infos:
www.tuv.com/gastronomie