Prävention das "A und O": Veranstaltung über Schutz vor Einbrüchen und Diebstählen

Der Schutz vor Einbrücken und Diebstählen stand bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Handelskammer Bremen und der IHK Stade im Zentrum - ein Thema, das auch Caterer angeht.

 

Von Thomas Klaus

 

 

BREMERHAVEN. Die Zahlen haben es „in“ sich: Im vergangenen Jahr wurden mehr als 151.000 Fälle von Einbrüchen und Einbruchsversuchen erfasst; vor zehn Jahren lag diese Zahl noch bei etwa 106.000. Dabei ist die Aufklärungsquote mit knapp 17 Prozent nach wie vor beschämend gering.

 

Diese Zahlen haben auch die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven – und die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum alarmiert. Deshalb luden die beiden Kammern zu einer Informationsveranstaltung für Unternehmer nach Bremerhaven ein – und hatten für sie mehrere ausgewiesene Fachleute gewonnen.

 

Prinzip „Mechanik vor Elektronik“

 

Einer von ihnen war Kriminalhauptkommissar Olaf Theuring. Der Leiter der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Bremerhaven betonte den hohen Stellenwert der Prävention. Einbrecher gar nicht erst im Betrieb zu haben – das lohnt sich auch wegen des eigenen Seelenheils. Denn Theuring weiß aus seiner Praxis: „Die wirtschaftlichen Folgen können dramatisch sein, aber die Auswirkungen auf die Psyche dürfen ebenfalls nicht unterschätzt werden.“ Und das gelte nicht nur für Privatpersonen, sondern ebenso für Unternehmer.

 

Investitionen in Sicherheitstechnik machen sich also bezahlt. „Ein Drittel aller Einbrüche“, stellt der erfahrene Ermittler fest, „scheitern entweder an aufmerksamen Nachbarn oder an Sicherheitstechnik.“ Dabei muss die noch nicht einmal zwangsläufig besonders ausgeklügelt sein.

So gilt aus polizeilicher Sicht das Prinzip „Mechanik vor Elektronik“.

 

Mechanik reicht nach Auffassung des Experten häufig aus, weil die meisten Einbrecher innerhalb kürzester Zeit zum Zuge kommen wollen. Treffen sie auf zu große Widerstände, brechen sie den Einbruch in vielen Fällen rasch ab.

 

Sparen bei der Präventionsarbeit

 

Allerdings müsse dabei auf zertifizierte Technik geachtet werden, mahnte Theuring während seines Referates. Das ist auch deshalb notwendig, weil sich sonst womöglich die Versicherungen bei der Regulierung von Schäden „quer stellen“ - wie der Referent Thorsten Döscher von der Allianz-Versicherung deutlich machte.

 

Über Einzelheiten bei der Abwehr von Einbrechern informieren die Beratungsstellen der Kriminalpolizei, und das kostenlos und bei Bedarf vor Ort.

 

Der Wermutstropfen: Sparmaßnahmen bei der Inneren Sicherheit schlagen vermehrt an dieser Stelle durch. In Bremerhaven zum Beispiel wurde das Präventionsteam von fünf auf zwei Beamte reduziert, in Bremen bereits die Vor-Ort-Beratung abgeschafft.

 

Nach Theuring hatte ein Ex-Kollege von ihm das Wort. Jürgen Kröber war als Polizeibeamter tätig, bevor er sich vor drei Jahrzehnten als Sicherheitsberater selbstständig gemacht hatte. Der Geschäftsführer der Kröber GmbH befasste sich statt mit Einbrüchen mit Diebstählen und hatte zum Teil erschütternde Zahlen des EHI Retail Institutes mitgebracht.

 

Nicht alle Angestellte sind ehrlich

 

Jürgen Kröber: „Die Inventurdifferenz in Deutschland beträgt mehr als vier Milliarden Euro. Davon gehen 2,2 Milliarden Euro auf das Konto der Kunden.“ Lediglich zwei Prozent der Ladendiebstähle würden aufgeklärt. Diese geringe Zahl erklärt sich der Fachmann mit den schmaleren Budgets für Abwehrmaßnahmen wie etwa Ladendetektive und den längeren Ladenöffnungszeiten. Hinzu kommt die wachsende Bedeutung durchreisender Gruppen von Straftätern insbesondere aus Osteuropa.

 

Umso wichtiger sei es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren, damit Diebstähle am besten im Vorfeld verhindert werden könnten. Das setzt ehrliche Angestellte voraus – und die gibt es nicht immer. Der Diebstahl und Betrug durch Mitarbeiter im Rahmen der Inventurdifferenz wird mit 810 Millionen Euro beziffert.

Gegen unehrliches Personal empfiehlt Jürgen Kröber unter anderem Sicherungsetiketten, Testkäufe und detaillierte Kassendatenauswertungen, damit Manipulationen schnell erkannt werden.

 

Juristische Stolperfallen bei Videokameras

 

Ein beliebtes Instrument zum Abschrecken potenzieller Täter und Aufklären von Straftaten sind Videokameras. Aber ihr Einsatz kann mit juristischen Stolperfallen verbunden sein. Darauf machte der Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla in seinem Vortrag aufmerksam. So wies der Jurist unter anderem darauf hin, dass die Videoüberwachung kenntlich gemacht werden muss. Dabei genügt nicht der Hinweis auf eine aktive Kamera.

Vielmehr müssen zusätzlich die verantwortliche Stelle benannt und der konkrete Überwachungszweck angegeben werden.

„Wer sich nicht an diese Kennzeichnungsregeln hält“, mahnte Newerla, „riskiert im Falle eines Prozesses die Einstufung der Aufnahmen als unzulässiges Beweismittel.“

Besonders hoch sind die Hürden, die vor einer verdeckten Videoüberwachung stehen. Unter anderem müsse für sie ein konkreter Verdacht bestehen, erläuterte der Rechtsanwalt. Eine verdeckte Videoüberwachung müsse verhältnismäßig sein und als allerletztes Mittel dienen. („Sie darf nicht auf eine Bespitzelung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinaus laufen.“) Tonaufnahmen sind verboten.

 

Das Foto zeigt v.l.nr.: Dr. Danjel-Philippe Newerla, Thorsten Döscher, Jürgen Kröber, Wilfried Allers, Geschäftsführer bei der Handelskammer Bremen, Jochen Werwath, Geschäftsführer bei der IHK Stade, und Olaf Theuring.

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