Datenschutzgrundverordnung: Checkliste des Party Service Bundes Deutschland erstellt

Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, die ab dem 28. Mai zwingend beachtet werden muss, darf auch Partyservice-Unternehmer und Caterer nicht kalt lassen.

 

Zum einen droht juristischer Ärger mit Abmahnanwälten. Zum anderen sind aber auch die Datenschutzbehörden sensibilisiert. Diese können hohe Bußgelder verhängen.

Vor diesem Hintergrund hat der Party Service Bund Deutschland e.V. seinen Mitgliedsbetrieben eine Checkliste zugeschickt. Andere Interessenten können sie bei der Bundesgeschäftsstelle anfordern (Tel. 0421/24426840), E-Mail: info@ partyservicebund.de.

 

www.partyservicebund.de

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