Begriff Weidemilch: Oberlandesgericht Nürnberg hat geklärt

Was steht hinter dem Begriff „Weidemilch“? Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg nun klargestellt, wie die Stiftung Warentest berichtet.

 

Demnach kann eine Milch als Weidemilch bezeichnet werden, wenn die Kühe 120 Tage jährlich auf der Weide stehen. Mehr Tage müssen es nicht sein.

Rechtliche Vorgaben gibt es nicht, sondern lediglich einen Branchenstandard. Der sieht 120 Tage mit je sechs Stunden Weidegang vor. Ein Verband hatte gegen einen Discounter geklagt und verloren.

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