Urteil des Veraltungsgerichtes Mainz: Fahrtenbuch kann zur Pflicht werden

Ein Fahrzeughalter muss auch dann ein Fahrtenbuch führen,wenn der Verkehrsverstoß von einem Beifahrer seines Fahrzeugs begangen wurde. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Das gilt, wenn sich andernfalls nicht ermitteln lässt, wer den Verstoß begangen hat.

 

Das gilt, wenn sich andernfalls nicht ermitteln lässt, wer den Verstoß begangen hat.

In dem verhandelten Fall hatte der Beifahrer aus einem Transporter eine Flüssigkeit auf den Fahrer eines Motorrollers geschüttet. Die Firma, der der Transporter gehörte, hatte nur eine Liste mit 15 Mitarbeitern vorliegen.

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