Schnellkredite oder zinsgestützte Darlehen beziehungsweise Kredite mit Haftungsfreistellung bis zu 100 Prozent und sehr schnelle Liquiditätshilfen werden ebenfalls verlangt. Die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen müssen in Regionen ausgesetzt werden, die einen Schwellenwert von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschreiten. Vorstandsmitglied Kerstin Rapp-Schwan versichert, die Branche wolle weiterhin ihren Anteil an der Corona-Eindämmung leisten: „Wenn die Schließung unserer Betriebe dazu beiträgt, dass die Schulen und Kitas geöffnet bleiben können, stehen wir – nicht zuletzt als Eltern – dahinter.“