Die gesetzliche Lohnuntergrenze habe "einen guten Effekt für Beschäftigung und Wirtschaft", erklärte die NGG. Sie habe sich allen Warnungen zum Trotz weder als "Konjunktur-Bremser" noch als "Job-Killer" erwiesen. Vielmehr hätten sich etliche Arbeitgeber veranlasst gesehen, aus Mini-Jobs reguläre Stellen zu machen. Nun gelte es, den Mindestlohn weiterzuentwickeln und anzuheben.