Geld vom Staat für E-Mobile: Auch steuerliche Bevorzugung gegeben

Der Staat fördert die Anschaffung rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge mit 4.000 Euro. Bei einem Plug-in-Hybrid sind es 3.000 Euro.

 

Der Nettopreis des Wagen darf bei bis zu 60.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ein Elektrofahrzeug kaufen oder leasen wollen, das zum ersten Mal auf den Namen des Antragstellers zugelassen wurde.

 

Für die Förderung zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge müsse online gestellt werden. Nach der Genehmigung des Antrages hat der Unternehmer neun Monate Zeit bis zum Kauf des E-Mobils.

 

Weitere Anfahrtshilfe des Staates: Das Aufladen der Batterien im Unternehmen kann steuerfrei erfolgen. Und: Halter von Elektrofahrzeugen mit einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 sind in der Bundesrepublik für die Dauer von zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit.

 

Darüber hinaus sieht das Jahressteuergesetz 2018 zusätzliche Förderungen für die Elektromobilität vor. Unter anderem werden bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen nur noch 50 Prozent des Listenpreises angesetzt (Voraussetzung: ein Kaufen oder Leasen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021).

 

 

Der Staat fördert die Anschaffung rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge mit 4.000 Euro. Bei einem Plug-in-Hybrid sind es 3.000 Euro.

Der Nettopreis des Wagen darf bei bis zu 60.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ein Elektrofahrzeug kaufen oder leasen wollen, das zum ersten Mal auf den Namen des Antragstellers zugelassen wurde.

 

Befreiung von der Kraftfahrzeug-Steuer für zehn Jahre

 

Für die Förderung zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge müsse online gestellt werden. Nach der Genehmigung des Antrages hat der Unternehmer neun Monate Zeit bis zum Kauf des E-Mobils.

Weitere Anfahrtshilfe des Staates: Das Aufladen der Batterien im Unternehmen kann steuerfrei erfolgen. Und: Halter von Elektrofahrzeugen mit einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 sind in der Bundesrepublik für die Dauer von zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit.

Darüber hinaus sieht das Jahressteuergesetz 2018 zusätzliche Förderungen für die Elektromobilität vor. Unter anderem werden bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen nur noch 50 Prozent des Listenpreises angesetzt (Voraussetzung: ein Kaufen oder Leasen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021).

 

Foto: Atlantic Hotel Sail City, Bremerhaven

 

Pressekontakt

Wenn Sie Fragen zu unseren Beiträgen haben steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


Thomas Klaus
Tel.: 04401 / 977947
Mobil: 0162 / 7847919

E-Mail: presse@partyservicebund.de