Lärmschutz-Pläne in NRW: Obergrenze von 65 dB im Gespräch

In Nordrhein-Westfalen wird zurzeit über Pläne des Umweltministeriums diskutiert und gestritten, wonach für bestimmte Veranstaltungen in ortsnahen Lagen oder in Ortskernen eine strikte Obergrenze von 65 Dezibel (dB) eingeführt werden soll.

Das entspricht dem Geräuschpegel eines lauten Gespräches oder von Kantinenlärm.

Bisher wurden den Kommunen beim Genehmigen von Freizeitveranstaltungen Freiräume zugestanden. Nun sollen sie verstärkt von Vereinen und anderen Ausrichtern Schallgutachten einfordern, die bis zu 3.000 Euro kosten könnten.

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