Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Für Beschäftigte gilt Sofortmeldepflicht

Für das Gastgewerbe gilt die Sofortmeldepflicht für Beschäftigte. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.

Neue Mitarbeiter müssen demnach am Tag und vor Beginn der Arbeitsaufnahme angemeldet werden. Wer zu spät meldet, begeht Schwarzarbeit.

Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijobzentrale in Bochum zuständig.

 

www.bgn.de

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