Streit über TAN-Versand per SMS: Urteil des Bundesgerichtshofes

Verschickt eine Bank eine TAN - eine Transaktionsnummer für Online-Überweisungen - per SMS, darf sie dafür nur eine Gebühr verlangen, wenn der Kunde diese Nummer tatsächlich benutzt, um eine Transaktion auszulösen.

So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofes im Streit, ob Banken für den TAN-Versand per Kurzmitteilung generell Gebühren erheben dürfen (Az. XI ZR 260/15).

 

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