Autogas: Steuerbegünstigung über 2018 hinaus - aber jährlich sinkender Vorteil

Autogas bleibt nun doch über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Allerdings sinkt der Vorteil ab 2019 jährlich bis zum Jahr 2023.

Dann gilt ein Steuersatz von 3,19 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) statt bisher 1,41 ct/kWh. Zum Vergleich: Diesel wird hierzulande mit 4,7 ct/kWh, Benzin mit 7,3 ct/kWh besteuert.

In Deutschland sind rund 480.000 Autogas-Fahrzeuge zugelassen.

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