Beschäftigung von Asylsuchenden: Neuer DIHK-Leitfaden beantwortet Fragen

Von "Aufenthaltsstatus" bis "Vorrangprüfung": Unternehmen, die Asylsuchende ausbilden oder beschäftigen möchten, haben viele Fragen. Die wichtigsten beantwortet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem neuen Leitfaden.

 

Wie läuft das deutsche Asylverfahren ab? Dürfen Flüchtlinge, deren Antrag abgelehnt wurde, eine Ausbildung aufnehmen beziehungsweise abschließen? Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bewertet und in Deutschland anerkannt werden? Erhalten Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt? Wie ist die Sozialversicherung geregelt?

In acht Kapiteln beleuchtet die DIHK-Veröffentlichung "Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung" die Themen Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer, Beschäftigung, Ausbildung, Praktikum, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Sprachförderung, Integration vor Ort sowie Unterstützung der IHK-Organisation.

Neben grundlegenden rechtlichen Informationen finden die Leser in dem Leitfaden praktische Tipps, Übersichtsgrafiken, weiterführende Infos und Ansprechpartner. Wichtige Begriffsdefinitionen sind ebenso enthalten wie die wesentlichen Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung des Leitfadens herangezogen wurden.

 

www.dihk.de

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