Wichtiger Hinweis der BGN: Lohnnachweis bis Februar erforderlich

Der jährliche summarische Lohnnachweis an die gesetzliche Unfallversicherung wird nicht abgeschafft. Nach zunächst gegenteiligen Planungen des Gesetzgebers hat das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ dies bestätigt.

Bis spätestens Februar 2016 muss der Lohnnachweis für das Jahr 2015 an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) übermittelt werden. Das ist auf dem Papierweg möglich, oder über das Extranet der BGN. In den kommenden Jahren wird dieses Verfahren schrittweise auf eine rein elektronische Lösung umgestellt werden.

Ab dem Jahr 2019 soll der neue elektronische Lohnnachweis die alleinige Grundlage für die Beitragsbescheide der Unternehmen sein. Auf dem Weg dorthin wird es in den nächsten Jahren eine Übergangsphase geben. Ziel : Auch in Zukunft soll eine sichere und transparente Beitragsberechnung gewährleistet werden.

Eine Änderung im DEÜV-Verfahren ergab sich allerdings zum 1. Januar 2016 bei der UV-Jahresmeldung. Sie ersetzt nicht den Lohnnachweis an die Unfallversicherung, sondern dient dient allein der Rentenversicherung als Prüfgrundlage und umfasst folgende Daten:

• Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers

• Mitgliedsnummer des Unternehmens bei seinem Unfallversicherungsträger

• Gefahrtarifstelle

• Unfallversicherungspflichtiges Entgelt je beschäftigter Person (bis zur jeweiligen

Höchstgrenze des Unfallversicherungsträgers).

www.bgn.de

Bis spätestens Februar 2016 muss der Lohnnachweis für das Jahr 2015 an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) übermittelt werden. Das ist auf dem Papierweg möglich, oder über das Extranet der BGN. In den kommenden Jahren wird dieses Verfahren schrittweise auf eine rein elektronische Lösung umgestellt werden.

Ab dem Jahr 2019 soll der neue elektronische Lohnnachweis die alleinige Grundlage für die Beitragsbescheide der Unternehmen sein. Auf dem Weg dorthin wird es in den nächsten Jahren eine Übergangsphase geben. Ziel : Auch in Zukunft soll eine sichere und transparente Beitragsberechnung gewährleistet werden.

Eine Änderung im DEÜV-Verfahren ergab sich allerdings zum 1. Januar 2016 bei der UV-Jahresmeldung. Sie ersetzt nicht den Lohnnachweis an die Unfallversicherung, sondern dient dient allein der Rentenversicherung als Prüfgrundlage und umfasst folgende Daten:

• Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers

• Mitgliedsnummer des Unternehmens bei seinem Unfallversicherungsträger

• Gefahrtarifstelle

• Unfallversicherungspflichtiges Entgelt je beschäftigter Person (bis zur jeweiligen

Höchstgrenze des Unfallversicherungsträgers).

www.bgn.de

Pressekontakt

Wenn Sie Fragen zu unseren Beiträgen haben steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


Thomas Klaus
Tel.: 04401 / 977947
Mobil: 0162 / 7847919

E-Mail: presse@partyservicebund.de