Gütesiegel des Party Service Bundes Deutschland e.V.: Weiterer markenrechtlicher Schutz für weitere zehn Jahre

Für weitere zehn Jahre sind die Gütesiegel des Party Service Bundes Deutschland e.V. markenrechtlich geschützt.

Das hat die Rechtsanwaltskanzlei Meissner und Bolte (Hamburg) dem Party Service Bund Deutschland e.V. bestätigt.

Für die Mitglieder des Verbandes bedeutet das, dass sie Schilder, Aufkleber, Ansticker und andere Werbemittel exklusiv und juristisch „wasserdicht“ nutzen können.

 

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